Beiträge 2025 | 30.10.2025
Photovoltaikpflicht laut NRW Landesbauverordnung ab 01. Januar 2026:
Bei Bestandsgebäuden, die ab dem 01. Januar 2026 saniert werden, gibt es zwei Optionen zur Erfüllung der Solarpflicht:
1) Installation einer PV-Anlage, die mindestens 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche belegt oder
2) Die installierte Leistung erreicht mindestens folgende Werte:
Wer sich als Dachdecker mit dem Thema Photovoltaik beschäftigt, PV-Anlagen montieren und auch installieren möchte (der Elektromeister ergänzt und nimmt die Anlage dann ab), muss die Grundkenntnisse im Umgang mit „Tätigkeiten unter Spannung“ nachweisen können und den Kurs zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) besucht haben. Durch diese Schulung können unnötige Kosten gespart und die Qualität bei der Installation von PV-Anlagen vom Dachdecker nachhaltig gesteigert werden.